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Burgenland plant neues Campinggesetz ab 2026
13. September 2026
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Wer mit dem Camper oder Wohnmobil in Österreich unterwegs ist, darf sich auf das kommende Jahr freuen. Im Burgenland soll das Campen ab dem 1. Januar 2027 einfacher und attraktiver werden. Wie ORF und Kronenzeitung berihten, plant die dortige Landesregierung ein neues Campinggesetz, das sich aktuell in der Begutachtung befindet. Mit der Neuregelung reagiert das Bundesland auf den anhaltenden Camping-Boom und möchte bürokratische Hürden abbauen.
Mikro-Camping: Stellplätze direkt beim Winzer
Eine besonders spannende Neuerung für Individualreisende ist das sogenannte Mikro-Camping. Nach Angaben von Burgenland-Tourismus-Chef Didi Tunkel soll es landwirtschaftlichen Betrieben und Winzern künftig erlaubt sein, kleine Flächen für Gäste anzubieten.
Die Regeln für dieses neue Angebot sind klar definiert:
- Maximal fünf Stellplätze pro Betrieb
- Eine Belegung mit höchstens zehn Personen gleichzeitig
- Eine maximale Aufenthaltsdauer von einer Woche
Für dich als Camper bedeutet das, dass du künftig ganz legal und unkompliziert auf idyllischen Höfen stehen kannst. Laut Tourismus-Chef Tunkel bietet dies die Chance, die regionalen Stärken wie Wein, Kulinarik, Natur, Radfahren und Wandern direkt vor der Wohnmobiltür zu erleben.
Vanlotse empfiehlt interessierten Winzern bereits jetzt eine Anmeldung bei landnacht.de — einem Buchungsportal, das genau für solche kleinen Angebote gebaut ist. Landnacht ist keine Campingplatz-Plattform, sondern die digitale Kasse am Hoftor: Der Betrieb stellt ein Schild mit QR-Code an die Einfahrt, der Gast scannt, bucht und bezahlt direkt am Handy. Niemand muss danebenstehen — kein Kassieren, kein Wechselgeld, keine Zettelwirtschaft.
Für Winzer und Landwirte passt das zur Größenordnung, die das neue Gesetz vorsieht: bis zu drei Plätze ohne Grundgebühr, keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist. Laufende Kosten gibt es nicht, Landnacht verdient je Buchung mit. Und was viele unterschätzen: Ein Wohnmobil bringt Bett, Küche und Bad selbst mit. Weder Toilette noch Dusche, weder Strom- noch Wasseranschluss sind Voraussetzung — eine ebene Ecke am Hof genügt.
Wer sich jetzt anmeldet, steht im Verzeichnis, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die ersten Camper, die im Frühjahr durchs Burgenland fahren, finden den Hof dann schon — bevor anderswo überhaupt ein Schild steht. Die Anmeldung dauert wenige Minuten und verpflichtet zu nichts; buchbar wird ein Betrieb erst, wenn er es selbst will.
Und für dich als Camper heißt das: Je mehr Betriebe mitmachen, desto mehr Weingüter, Höfe und Hofläden tauchen auf landnacht.de auf — mit echtem Preis, echter Verfügbarkeit und ohne Anruf vorab.
Mehr Platz für Mobilheime und Glamping
Auch für Reisende, die ohne eigenes Fahrzeug unterwegs sind oder mehr Komfort suchen, bringt das Gesetz Änderungen. Auf bestehenden Campingplätzen dürfen künftig auf bis zu 35 Prozent der Standplatzfläche Mobilheime für wechselnde Gäste aufgestellt werden. Damit soll auch das sogenannte Glamping – das luxuriöse Campen in ausgestatteten Zelten oder Hütten – erleichtert werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für klassische Wohnmobilisten, die autark reisen und die Nähe zur Natur sowie den direkten Kontakt zu lokalen Erzeugern suchen, ist vor allem das Mikro-Camping beim Winzer relevant. Es schafft legale, naturnahe Alternativen zu großen Campingplätzen.
Wer hingegen ohnehin lieber auf etablierten Großplätzen steht, wird von den neuen Regelungen abseits einer eventuell größeren Auswahl an Miet-Mobilheimen wenig spüren.
Ob das Gesetz tatsächlich wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft tritt, bleibt abzuwarten, da der Entwurf derzeit noch geprüft wird. Zu eventuellen Gebühren oder Kosten für die neuen Stellplätze macht die vorliegende Mitteilung bislang keine Angaben.
Quelle: Pressemitteilung von burgenland.ORF.at vom 12. September 2026 — https://burgenland.orf.at/stories/3370893/
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